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Kommentar zur digitalen Neuausgabe 2019 von «Günstiger bauen»
(20 Jahre nach der erstmaligen Publikation)

Im Kapitel 5 befassen wir uns in grundsätzlicher Weise mit Qualität beim Bauen. Wir unterscheiden dabei zwei Arten von Qualität. Beim ersten Typ kann man etwas messen (Funktionserfüllung), beim zweiten Typ dagegen gibt es nichts zu messen, da es um formale und künstlerische Gesichtspunkte geht.

Nicht beide Arten von Qualität sind bei allen Gebäuden gleich wichtig. Qualität beim Bauen hat somit durchaus verschiedene Gesichter. Planerische Qualität muss bei einem Lagerhaus nicht das gleiche bedeuten wie bei einem Repräsentationsgebäude.

Die Betrachtungen über die planerische Qualität als Mischung von funktionalen und gestalterischen Kriterien sind zeitlos und somit auch heute durchaus noch lesbar.

Etwas anders ist es bei der Qualitätssicherung der messbaren Aspekte, die im letzten Abschnitt des Kapitels besprochen wird (Abschnitt 5.3 «Projektbezogene Qualitätssicherung«). Man spricht hier auch von Prozessbeherrschung. Wie muss man beispielsweise vorgehen, damit bei einem zu sanierenden Gebäude ein bestimmtes Ziel auf dem Gebiet des Energiebedarfs erreicht wird?

Die Qualitätssicherung der messbaren Aspekte hat sich in den letzten 20 Jahren stark entwickelt. Eine Aktualisierung der Ausführungen wäre daher angezeigt. 

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Inhalt Kapitel 5:

5.1 Qualität beim Bauen hat viele Gesichter
5.2 Von der (architektonischen) Qualität
5.3 Projektbezogene Qualitätssicherung

Es mag erstaunen, dass die Qualität (was auch immer darunter zu verstehen sei) im letzten Kapitel nicht als Kriterium für die Beurteilung der Vorgehensmöglichkeiten beim Bauen aufgeführt worden ist. Dabei ist dieser Aspekt natürlich absolut zentral. Das Weglassen ist aber legitim, weil Qualität, so meine ich jedenfalls, nicht vom Vorgehen abhängt. Eine hohe Qualität kann mit dem traditionellen Architektenverfahren wie mit dem modernen Gesamtleistungsmodell erreicht werden. Es ist aber keineswegs so, dass hohe (planerische) Qualität der Normalfall ist, wie ein beliebiger Blick auf unsere gebaute Umwelt schnell belegt. Man findet alle Stufen der Qualität, von ganz gut bis ganz schlecht. Es ist bei jedem Vorgehen schlicht alles möglich.

In diesem Kapitel fragen wir uns zunächst, was Qualität beim Bauen überhaupt beinhaltet. Anschliessend gehen wir darauf ein, was die Bauherrschaft zur Qualitätssicherung beitragen kann: zuerst bei der nicht messbaren Qualität (Ästhetik), nachher bei der messbaren (Funktionserfüllung).

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5.1 Qualität beim Bauen hat viele Gesichter

Qualität hängt im Bauwesen von sehr verschiedenartigen Kriterien ab. Nur bei einem Teil davon lässt sich objektiv messen, ob sie erfüllt sind. Diese Art von Qualität, die messbare, kann man etwa als Funktionserfüllung bezeichnen. An jedes Bauwerk wird eine grosse Zahl derartiger überprüfbarer Einzelanforderungen gestellt, vom dichten Dach bis zur optimal eingestellten Heizung. Die andere Art von Qualität beinhaltet ein ungleich schwierigeres Thema, nämlich die formalen und künstlerischen Gesichtspunkte, welche in der Regel nicht messbar sind. Je nach Bauwerk haben die verschiedenen Aspekte von Qualität ein unterschiedliches Gewicht.

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Beispiel 1: Lagerhaus

Die Planung eines Gebäudes für die Logistik (Lagerhaus) stellt ein solides Stück Ingenieurarbeit dar. Hier dürften die funktionalen Erfordernisse weit vor den ästhetischen rangieren. Für den durchschnittlichen Investor ist es in erster Linie wichtig, dass das Lager funktioniert (was allerdings keineswegs ausschliesst, dass es nicht auch schön sein kann). Im Normalfall ist daher ziemlich objektiv feststellbar, ob ein Logistikgebäude gut oder schlecht geplant ist, wenigstens für den wirtschaftlich denkenden Bauherrn. Unterschiedliche Investoren kommen bei der Beurteilung der Güte der planerischen Qualität weitgehend zum gleichen Ergebnis.

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Qualität genügend? Gebäude für die landwirtschaftliche Logistik (Getreidesilo)

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Beispiel 2: Repräsentationsgebäude

Darunter wollen wir uns Bauwerke vorstellen, an die überdurchschnittliche Ansprüche an die formale Gestaltung gestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Regierungsgebäude, Kirchen, Opernhäuser, Bahnhöfe, Banken und dergleichen. Hier stehen eindeutig die ästhetischen, städtebaulichen Gesichtspunkte bei der Beurteilung im Vordergrund.

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Qualität genügend? Repräsentationsgebäude (Kirche, nicht weit vom Silo entfernt)

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Meist gehen derartige Projekte aus Wettbewerben hervor. Die höchste planerische Qualität wird jenem Projekt zugesprochen, das den subjektiven Vorstellungen der aus Fachleuten zusammengesetzten Jury am besten entspricht. Unterschiedliche Jurys dürften zu unterschiedlichen Resultaten kommen. Eine gewisse Willkür kann daher bei der Beurteilung der Qualität nicht ausgeschlossen werden. Aesthetische und städtebauliche Fragen sind in hohem Masse subjektiv und von Modeströmungen dominiert.

Ein Lied davon kann beispielsweise der bekannte Zürcher Architekt Theo Hotz singen. In der eigenen Stadt mäkelt 1995 die städtische Kommission, welche die besten Bauen prämiiert, an ihm herum. Sie übergeht ihn bei der Preisverleihung, weil seine transparenten, technischen Werke angeblich nicht dem neuen Trend der «Steinernen Stadt» entsprechen. Das hindert ihn allerdings nicht daran, gleichzeitig in Wien einen Wettbewerb mit überragender städtebaulicher Bedeutung zu gewinnen. Ein wichtiges Argument für seinen Sieg ist, Sie werden es erraten, ausgerechnet die hohe Transparenz seines Vorschlages …

Die Erfahrungen von Herrn Hotz machen deutlich, dass mit der Zusammensetzung der Wettbewerbsjury weitgehend vorgespurt wird, wer den Wettbewerb gewinnt. Diese Feststellung ist so alt wie die Geschichte der Architektur. Schon Le Corbusier hat mit genialen Entwürfen Wettbewerbe nicht gewinnen können.

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Beispiel 3: Wohnsiedlung

Hier spielen beide Aspekte der Qualität eine Rolle, die messbaren und die nicht messbaren. Je nach Anlass der Beurteilung können die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt werden. Bei einem Architektenwettbewerb dürften wie im Beispiel 2 eher die formalen und städtebaulichen Aspekte im Vordergrund stehen. Behörden dagegen, die Gesuche um finanzielle Unterstützung (z. B. im Rahmen der Wohneigentumsförderung WEG) zu behandeln haben, interessieren sich primär für die Wohnqualität. Sie messen sie mit einem eigens dafür konzipierten Beurteilungsinstrument (siehe Abschnitt 3.2 «Ein Testbericht über Wohnbauten» im Kapitel 3). Aesthetische Fragen werden dabei ausdrücklich ausgeklammert. Investoren und Immobilienverwaltungen schliesslich verstehen unter Qualität primär Aspekte wie Dauerhaftigkeit der Materialien und Konstruktionen sowie geringe Unterhaltskosten.

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Beispiel 4: Typenhaus

Hier zeigt sich sehr deutlich, dass Fachleute und sogenannte Laien unter Qualität und insbesondere unter Schönheit durchaus nicht das gleiche verstehen müssen. Ästhetik ist eine Geschmacksfrage, was wiederum von einigen professionellen Aestheten bestritten werden dürfte.

Zünftige Architekten rümpfen vielfach die Nase über Typenhäuser. Den Käufern dagegen gefällt das Angebot der marketing-orientierten Hersteller. Diese wissen nämlich genau, welches die Wünsche ihrer Kundschaft sind. Hoch im Kurs stehen beispielsweise sogenannte Landhäuser mit Krüppelwalmdächern, viel Holz im Innern und einem Cheminée mit Eichenbalken.

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Fazit

Nach diesen Beispielen dürfte klar sein, dass Qualität im Bauwesen ein vielschichtiges Thema ist. Weil Baukunst keine exakte Wissenschaft ist, kann Qualität höchstens in Teilbereichen exakt definiert werden. Unterschiedliche Auslegungen der Qualität sind normal. Das Qualitätsmanagement von Bauwerken ist daher vom Charakter her völlig verschieden von der Qualitätssicherung von Industrieprodukten.

Im Bauwesen ist Qualitätssicherung im klassischen Sinne nur dort möglich, wo man etwas messen kann, etwa bei den meisten Spezifikationen des Pflichtenheftes (Raumgrössen, Raumbeziehungen, Medienversorgung etc.). Man kann auch einwandfrei feststellen, ob ein Flachdach dicht ist oder die Heizungsanlage die vereinbarten Leistungsmerkmale erbringt. Alle diese Einzelanforderungen sind zwar nötig und wichtig, mit Bau-Qualität im umfassenden Sinne hat das aber erst am Rande etwas zu tun. Im Bauwesen fängt die eigentliche Qualität, nämlich die architektonisch-gestalterische, jenseits des Abzähl- und Messbaren an.

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5.2 Von der (architektonischen) Qualität

Es gibt nur einen zuverlässigen Weg zur planerischen Qualität im Sinne der architektonisch-gestalterischen Güte: Man muss Planer auswählen, die Qualität schaffen können. Qualität folgt nämlich einer gewissen Konstanz, im Guten wie im Schlechten. Planer, die sich immer wieder mit Qualität auszeichnen, dürften es auch in Zukunft tun. Umgekehrt ist höchste Vorsicht angebracht bei Planern, die kaum jemals über Banales herauskommen. Es dürfte ihnen auch beim nächsten Mal nicht gelingen.

Keine Garantie für künstlerischen Wert sind sogenannte Qualitätszertifikate. Ein Zertifikat reduziert aller Wahrscheinlichkeit nach zwar die Zahl der Fehler aller Art (Konstruktionsfehler, Massfehler, mangelhafte Bauleitung etc.). Die gestalterische Qualität im Sinne eines guten Entwurfs erhöht sich dadurch aber kaum. Ästhetik ist nicht zertifizierbar. Ein Architekt wie Botta wird sich darum vermutlich auch kaum jemals um ein Zertifikat bemühen müssen.

Was kostet Ästhetik?

In einem früheren Abschnitt, bei Untersuchungen über die Wohnqualität, sind wir bereits auf die Frage gestossen, was Qualität kostet. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen die Vermutung nahe, dass bei messbaren Kriterien wie dem Wohnwert die Qualität nicht vom Preis abhängt (vgl. Abschnitt «Ein Testbericht über Wohnbauten»). Wohn-Qualität kostet also nichts.

Aber wie ist es mit der Ästhetik? Kostet Schönheit als nicht messbare Qualität etwas? Dem Autor ist keine Studie darüber bekannt. Meiner Ansicht nach gibt es aber keinen Grund, wieso Ästhetik etwas kosten sollte. Gute Gestaltung bedingt weder teure Materialien noch aufwendige Verarbeitungen. Ob am Schluss eine gegebene Menge an Material gut oder schlecht in ein Bauwerk umgesetzt wird, hängt lediglich vom geistigen Einsatz der Planenden ab. Qualität im Sinne von Ästhetik ist also gratis. Qualität ist kostenloser Mehrwert.

Damit ist aber keineswegs gesagt, dass alles qualitativ Hochstehende auch günstig ist. Es ist hinlänglich bekannt, dass viele Bauwerke aus Meisterhand sogar sehr teuer sind. Ein hoher Preis ist allerdings nur eine häufige Begleiterscheinung, keineswegs aber eine Voraussetzung für Qualität.

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5.3 Projektbezogene Qualitätssicherung

Auch wenn der Kern der Baukultur, die Ästhetik, nicht messbar ist (und sich folglich der Qualitätssicherung entzieht), gibt es doch sehr viele Bestandteile eines Bauwerkes, wo Qualitätssicherung angebracht und möglich ist. Man bezeichnet derartige begrenzte Massnahmen als projektbezogene Qualitätssicherung QS (neuer Ausdruck: projektbezogenes Qualitätsmanagement QM). Grundsätzlich ist sie bei jenen Bauteilen empfehlenswert, wo erhebliche Risiken bestehen, dass etwas schieflaufen kann. Die Bauherrschaft als oberste Leitungsinstanz muss festlegen, für welche Risiko-Bauteile eine projektbezogene Qualitätssicherung aufgebaut werden soll. Die Hauptverantwortung für Qualität liegt somit eindeutig bei der Bauherrschaft. Da sie mit dieser Aufgabe schon bei einfachen Projekten überfordert ist, denn sie ist ja in der Regel nicht sachkundig, überträgt sie die Qualitätssicherung häufig an Dritte. Die wohl beste Möglichkeit ist die Delegation an einen aussenstehenden Qualitätsbeauftragten. Es ist aber auch denkbar, einen der Planer aus der Stammorganisation (z. B. den Heizungsplaner) mit der Qualitätssicherung für sein Fachgebiet zu betrauen. Damit handelt sie sich aber den Nachteil ein, dass der Prüfende sich selber überprüft.

Beispiel eines Risiko-Bauteils

Beispiel eines Risiko-Bauteils ist der Betonboden einer Industriehalle, bei dem die zementgebundene Nutzschicht mit einem speziellen Verfahren direkt auf den noch nassen Beton aufgebracht wird. Damit in der ausgehärteten Bodenplatte keine Risse entstehen, ist es sehr wichtig, dass der Unternehmer den Herstellungsprozess absolut unter Kontrolle hat.

Im Rahmen der projektbezogenen Qualitätssicherung kann es angezeigt sein, dass die Bauherrschaft (oder ihr Qualitätsbeauftragter) mit dem Ersteller der Bodenplatte einige Vereinbarungen trifft. Diese können beispielsweise darin bestehen, dass nur ausgebildete und erfahrene Arbeitskräfte einsetzt werden und die Arbeitsausführung auf der Baustelle dauernd durch ein mobiles Labor überwacht wird.

Qualitätszertifikate

Vermehrt verfügen qualitätsbewusste Organisationen über ein Qualitätszertifikat (nach ISO 9001 ff.). Zertifizierbar sind nicht nur Firmen, die physische Produkte herstellen, sondern auch Anbieter von Dienstleistungen aller Art (Hotels, Berater, Planer, öffentliche Verwaltung etc.). Sie erhalten eine derartige Bescheinigung, wenn sie einer akkreditierten Prüfagentur glaubhaft darlegen können, dass sie ihre Geschäftsprozesse unter Kontrolle haben. Ein Zertifikat ist somit nicht die Auszeichnung für eine geringe Ausschuss- oder Fehlerrate (bei Dienstleistungsfirmen könnte man so etwas auch kaum messen), sondern lediglich der Beleg für eine gewisse Ordnung und Konstanz in den betrieblichen Abläufen. Das Zertifikat ist ein Indiz für eine anhaltend hohe Qualität, aber keine Garantie. Ein gut organisiertes Unternehmen ohne Zertifikat kann durchaus Marktleistungen in vergleichbarer Qualität erbringen.

Durch das Aufkommen von zertifizierten Firmen in der Baubranche, und zwar auf Seite der projektierenden und bauleitenden Planer wie der Unternehmer und Lieferanten, wird für die Bauherrschaft die projektbezogene Qualitätssicherung tendenziell einfacher. Ganz überflüssig wird sie aber vermutlich nicht so schnell.

Am weitesten entwickelt dürfte der Qualitätsgedanke zurzeit auf dem Gebiet des Strassenbaus sein, gefördert vor allem durch das zuständige Bundesamt. Diese Vorreiterrolle ist plausibel, denn im Strassenbau sind in den vergangenen Jahrzehnten gigantische Bauschäden produziert worden. Das steuerzahlende Publikum hat beispielsweise Mühe mit der Vorstellung, das schon nach zwanzig Jahren eine Autobahnbrücke nicht mehr reparierbar sein soll und ersetzt werden muss. Die kategorische Forderung nach mehr Qualität im Strassenbau ist deshalb allein aus Gründen der politischen Vernunft in hohem Masse verständlich.

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Beispiel: Projektbezogene Qualitätssicherung in der Wärmetechnik

Die Wärmetechnik ist ein Beispiel eines sinnvollen Einsatzgebietes der projektbezogenen Qualitätssicherung. Wir wollen uns kurz näher mit ihr befassen. Zur Wärmetechnik gehören neben konventionellen Heizungen auch spezielle Anlagen wie Wärmepumpen oder Wärme-Kraft-Kopplungen. (Projektbezogene) Qualitätssicherung ist in der Wärmetechnik zweifellos angebracht, denn es gibt viele bestehende Anlagen, die nicht optimal laufen.

Im Rahmen des Impulsprogramms RAVEL des Bundesamtes für Konjunkturfragen sind standardisierte Verfahren zur projektbezogenen Qualitätssicherung von wärmetechnischen Anlagen entwickelt worden (Quelle: H. R. Gabathuler et al.: Projektbezogene Qualitätssicherung. RAVEL im Wärmesektor, Heft 6. Impulsprogramm RAVEL, Bundesamt für Konjunkturfragen, 1996. Bezugsquelle: Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern).

Gemäss dem RAVEL-Konzept besteht der Prozess der projektbezogenen Qualitätssicherung, etwas vereinfacht, aus zwei Schritten:

Schritt 1: Anforderungen festlegen

Die Qualitätsanforderungen werden während der Planung im QM-Plan festgehalten (QM steht für Qualitätsmanagement). Im Falle von wärmetechnischen Anlagen heisst das, dass eine ganze Reihe von Leistungsmerkmalen (Wärmeproduktion, Betriebsstunden, Vor- und Rücklauftemperaturen etc.) zwischen Bauherr und Planungsteam im Detail vereinbart werden. In der erwähnten Publikation ist ein handliches Formular enthalten, mit dem ohne grossen Aufwand ein nützlicher QM-Plan erstellt werden kann.

Gleichzeitig mit dem QM-Plan wird der Prüfplan erstellt, aus dem hervorgeht, wie die Erreichung der vereinbarten Qualitätsanforderungen später bei der Schlussabnahme geprüft werden soll.

Schritt 2: Zielerreichung prüfen

Die Schlusspüfung richtet sich nach den Kriterien des Prüfplans. Sie findet mit Vorteil erst nach einer längeren Phase der Betriebsoptimierung statt und damit kurz vor Ablauf der zweijährigen Garantiefrist (Rügefrist). Davon zu unterscheiden ist die Abnahme, mit der das fertige Werk in die Obhut der Bauherrschaft übergeht. Näheres dazu siehe später im Kapitel 11 (Abschnitt 11.3 «Was Bauherrschaften über Werkverträge wissen sollten (SIA-Norm 118)»; Absatz «G. Abnahme des Werkes» sowie Absatz «I. Garantiefrist, Garantieschein, verdeckte Mängel».

Hauptziel der Schlussprüfung ist der Nachweis, dass die Anlage richtig konzipiert ist, optimal läuft und einen guten Wirkungsgrad hat. Für die Bauherrschaft speziell interessant ist der effektive Energieverbrauch, ausgedrückt beispielsweise in der Energiekennzahl (MJ / m2 · a). Mit dieser abstrakten Grösse kann die nicht sachkundige Bauherrschaft allerdings meistens nicht viel anfangen, weit anschaulicher sind für sie etwa der jährliche Bedarf an Heizöl (in Kilogramm) oder die jährlichen Heizkosten (in Franken).


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