Wir sprechen von Spontanberatung, wenn eine Bauherrschaft während ihres Bauvorhabens nur ein einziges Mal oder allenfalls ganz wenige Male unabhängige Beratung wünscht. Dazu bieten sich zwei Zeitpunkte besonders an: der Projektstart und die Zeit kurz vor Baubeginn.

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Beratungsthemen

Die folgende Liste enthält typische Fragen, die von Bauherrschaften im Rahmen von Spontanberatungen häufig gestellt werden:

  • Übliche Höhe des Architektenhonorars.
  • Punkte, die beim Honorarvertrag speziell zu beachten sind.
  • Aufteilung der Architektenleistung auf zwei Vertragspartner (Architekt für die Projektierung; Ausführungsspezialist für Bauleitung und Kostenwesen).
  • Beurteilung von Generalunternehmer-Werkverträgen (z.B. für Typenhäuser und vorgefertigte Häuser).
  • Empfehlungen zur Vermeidung von Kostenüberschreitungen.
  • Expertisen bei Streitfällen (z.B. bei Honorarfragen oder Baumängeln).

Einige der Beiträge in Röthlisbergers Baublog beruhen auf Spontanberatungen.

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Aufwand und Preis

Ein Zeitaufwand von zwei bis drei Stunden reicht oft aus, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Als Richtwert für die Entschädigung kann in einfachen Fällen ein Betrag von 300 bis 400 Fr. angenommen werden. Bei aufwendigeren Abklärungen jedoch, die einen grösseren Zeitbedarf erfordern (mehr als ca. drei Stunden), erhöht sich das Honorar.

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Beratung aus Distanz

Die meisten Spontanberatungen führe ich per Mail und Telefon durch. Im Normalfall erhalte ich die zu prüfenden Unterlagen (Planervertrag; Generalunternehmervertrag etc.) per Mail. Ich führe dann die Prüfung durch und sende das Ergebnis wieder per Mail zurück. Je nach Situation kann es anschliessemd noch längere Telefongespräche geben (erfahrungsgemäss besonders bei Generalunternehmerverträgen / Typenhausverträgen).